DURCHFÜHRUNG VON BAUARBEITEN IN DEUTSCHLAND AUS SICHT DER SOKA-BAU MELDUNGEN
Ein Bauunternehmen mit Sitz in Slowenien unterschreibt einen Vertrag für die Ausführung eines Baus in Deutschland. Außer den steuerlichen Verpflichtungen für die entsandten Mitarbeiter muss das slowenische Bauunternehmen auch den Verpflichtungen bei der SOKA-BAU nachgehen.
SOKA-BAU bedeutet Service und Vorsorge für die Bauwirtschaft und ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Slowenische Bauunternehmen, die an einer Immobilie in Deutschland arbeiten, müssen sich vor dem Baubeginn bei der SOKA-BAU registrieren.
Der Grund für die Gründung der SOKA-BAU in Deutschland sind die Besonderheiten im Baugewerbe: Die Anzahl von Arbeitsunfällen ist sehr hoch, die Kündigung der Arbeitsverhältnisse in den Wintermonaten ist quasi eine Norm geworden usw.
PFLICHT ZUR REGISTRIERUNG BEI DER SOKA-BAU
Slowenische Unternehmen registrieren sich bei der SOKA-BAU durch Ausfüllen eines Fragebogens und Erwerb einer SOKA-BAU-Nummer.
Wenn das slowenische Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllt, muss es sich bei der SOKA-BAU registrieren:
- Vorliegen eines Bauvertrags zur Durchführung von Bauarbeiten in Deutschland,
- Entsendung von Arbeitnehmern auf die Baustelle in Deutschland;
- Ausführung der Arbeiten, die unter die Liste der Bautätigkeit fallen.
Nach Abschluss der ersten Registrierung ist der Arbeitgeber verpflichtet, Monatsmeldungen für jeden Arbeitnehmer auf der deutschen Baustelle online auf www.soka-bau.de einzureichen. Die SOKA-BAU-Nummer muss der Arbeitgeber auch für jeden Arbeitnehmer, der auf die Baustelle nach Deutschland entsandt wird, beantragen.
MINDESTBRUTTOSTUNDENLOHN BEI SOKA-BAU 2014
Der Mindestbruttostundenlohnfür Bauarbeiter im Jahr 2014 in Deutschland beträgt:
- 11,10 EUR für die 1. Lohnklasse: in den alten Bundesländern
(Baden-Württemberg, Bayern,
Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland);
- 10,50 EUR in den neuen Bundesländern
(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen);
- 13,95 EUR für die 2. Lohnklasse in den alten Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland).
TERMINE ZUR ZAHLUNG DER SOKA-BAU-BEITRÄGE IM JAHR 2014
Der SOKA-BAU-Beitrag beträgt 15,30 % der Bruttoarbeitsstunde auf der deutschen Baustelle im Jahr 2014.
Die auf der Baustelle in Deutschland ausgeführten Arbeitsstunden müssen bis zum 15. des Folgemonats bei der SOKA-BAU gemeldet und bezahlt werden. Die Zahlstelle ist:
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
BIC/SWIFT: HELADEFF
IBAN: DE40 5005 0000 0012 0000 22
Zweck: Angabe der SOKA-BAU-Arbeitgebernummer
Beispiel:
Das slowenische Unternehmen Gradnja d. o. o. ist ein Auftragnehmer für den Bau eines neuen Wohnblocks in München, Bayern. Das Unternehmen Gradnja d. o. o. entsendet drei Mitarbeiter nach Deutschland: Igor, Dragan und Irhan.
Dragan hat weniger als eine Woche gearbeitet, weil er sich bei der Arbeit verletzt hat; Igor hat Überstunden geleistet.
Der Arbeitgeber Gradnja d. o. o. hat für jeden Mitarbeiter eine SOKA-BAU-Nummer erhalten und die Daten, ersichtlich aus der unten stehenden Tabelle, für den Monat Mai 2014 am 15.06.2014 gemeldet. Gleichzeitig hat Gradnja d. o. o. einen Beitrag in Höhe von 728,20 EUR auf das Bankkonto der SOKA-BAU gezahlt.
|
Name |
Arbeitsstunden |
Stundensatz |
Brutto |
15,30 % |
|
Igor |
190 |
13,95 |
2.651 |
406 |
|
Dragan |
30 |
11,10 |
333 |
51 |
|
Irhan |
160 |
11,10 |
1.776 |
272 |
|
Gesamtbeitrag SOKA-BAU in Euro für Mai: |
728,20 |
|||
Über
die Verpflichtungen
der slowenischen Bauunternehmen in Deutschland (Stichwort: Betriebsstätte) sowie über die Meldung und
Zahlung der Einkommensteuer für
Arbeitnehmer von slowenischen Bauunternehmen in
Deutschland informieren wir Sie in unserer nächsten Ausgabe des Steuerinfos.
MINDESTBRUTTOSTUNDENLOHN BEI SOKA-BAU 2015
Der Mindestbruttostundenlohnfür Bauarbeiter im Jahr 2015 in Deutschland beträgt:
- 11,15 EUR für die 1. Lohnklasse: in den alten Bundesländern
(Baden-Württemberg, Bayern,
Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland);
- 10,75 EUR in den neuen Bundesländern
(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen);
- 14,20 EUR für die 2. Lohnklasse in den alten Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland).
MINDESTBRUTTOSTUNDENLOHN BEI SOKA-BAU 2016
Der Mindestbruttostundenlohnfür Bauarbeiter im Jahr 2016 in Deutschland beträgt:
- 11,25 EUR für die 1. Lohnklasse: in den alten Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland);
- 11,05 EUR in den neuen Bundesländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen);
- 14,45 EUR für die 2. Lohnklasse in den alten Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland).
MINDESTBRUTTOSTUNDENLOHN BEI SOKA-BAU 2017
Der Mindestbruttostundenlohnfür Bauarbeiter im Jahr 2017 in Deutschland beträgt:
- 11,30 EUR für die 1. Lohnklasse: in den alten Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland);
- 11,30 EUR in den neuen Bundesländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen);
- 14,70 EUR für die 2. Lohnklasse in den alten Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland).
MINDESTBRUTTOSTUNDENLOHN BEI SOKA-BAU 2020
Der Mindestbruttostundenlohnfür Bauarbeiter im Jahr 2020 in Deutschland beträgt:
- 12,55 EUR für die 1. Lohnklasse: in den alten
Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Bremen,
Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz,
Saarland);
- 12,55 EUR in den neuen Bundesländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen);
- 15,40 EUR für die 2. Lohnklasse in den alten Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland).
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